Fr. 8. November 2024
- 20:00 – 21:00
- Mitgliederversammlung im Gasthof Hirsch
Fr. 6. Dezember 2024
- 20:00 – 21:00
- Mitgliederversammlung im Gasthof Hirsch
Nachdem 1846 in Ostwürttemberg wohl der letzte Biber in Baden-Württemberg geschossen wurde, kehrt er mittlerweile auf natürlichem Weg in seine angestammten Lebensräume zurück, auch in den Neckar-Odenwald-Kreis. Allerdings hat sich die Landschaft durch den Einfluss des Menschen zwischenzeitlich stark verändert. Und so besiedelt der Biber heute nicht nur naturnahe, sondern zunehmend auch stark veränderte Gewässer und somit Lebensräume aus zweiter Hand.
Mit dem Biber ist eine zentrale “Schlüsselart“ an unsere Gewässer zurückgekehrt. Sie sind Landschaftsgestalter die Bäche, Flüsse, Weiher und Seen renaturieren. Biber bauen Dämme, um Wasser zu stauen und es bilden sich Biberteiche, stille Gewässer inmitten eines Fließgewässers, wo neues Leben geschützt entstehen kann. Die Staugewässer führen zu Baumsterben und Schlammflächen, wo sich Unterwasserpflanzen und reiches Uferleben entwickeln können. Sie fällen Bäume, wobei Lichtungen entstehen und mehr Licht zum Waldboden dringt. Dadurch nehmen Blütenpflanzen, Gräser und Kräuter zu. Der Biber lässt vielfältige Lebensräume entstehen, wovon viele zum Teil sehr seltene Tierarten profitieren und die Artenvielfalt ansteigt. Ihre Wasserbauaktivitäten leisten zudem einen Beitrag zum Hochwasserschutz in den Oberläufen von Gewässern.
Biber Eiderbach (mit Videos)
Nach monatelanger Fotopirsch ist es nun gelungen, den Biber aus dem Eiderbach zu fotografieren. Mit einer Körperlänge von etwa 70 cm (ohne Biberkelle/Schwanz) dürfte es sich um ein etwa 3 Jahre altes Jungtier handeln.
Biber Marsbach
Der Biber aus dem Marsbach konnte ebenfalls am 5.9.2018 auf Fotos festgehalten werden. Auch hier dürfte es sich um ein etwa 3 Jahre altes Jungtier handeln
Fotos+Videos: Copyright Martin Kuhnt 2018
Der Biber ist eine in der europäischen Gemeinschaft gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-RL) streng zu schützende Art. Diese europarechtliche Vorgabe wird durch das Bundesnaturschutzgesetz (kurz BNatSchG) umgesetzt.
Demnach ist der Biber besonders geschützt und darüber hinaus auch noch streng geschützt. Das BNatSchG nimmt die einschlägigen Vorgaben der FFH-RL auf und untersagt das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Bibern, das erhebliche Stören von Bibern während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Er ist vor allem durch die Zerstörung seines Lebensraumes sowie durch Unfälle auf Straßen und Bahngleisen gefährdet.
Im Neckar-Odenwald-Kreis gibt es einen Biberberater, der bei Sichtung und Konflikten kontaktiert werden kann.
Mehr Informationen zum Biber im Steckbrief der Deutschen Wildtier Stiftung