Biotoplehrpfad | Variante 3 | Station B
Die Pflege der Biotopflächen erfolgt über Verträge der Landschaftspflegerichtlinie Baden-Württemberg (LPR) als Förderung von Naturschutzmaßnahmen.
Angelegt wurden auf der Fläche Kleingewässer als Laichtümpel, v.a. für die stark gefährdete Gelbbauchunke.