Fr. 6. Dezember 2024
- 20:00 – 21:00
- Mitgliederversammlung im Gasthof Hirsch
Auf der eingebetteten, interaktiven Karte des Daten- und Kartendienstes der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) besteht die Möglichkeit, sich über die Schutzgebiete – wie Offenland- und Waldbiotope – zu informieren. Weiterhin sind Naturdenkmale, Naturschutz- und Vogelschutzgebiete aufgeführt, sowie die FFH-Gebiete.
Ein FFH-Gebiet (Abkürzung für Fauna-Flora-Habitat-Gebiet) ist ein Schutzgebiet in Natur- und Landschaftsschutz, das dem Schutz von Lebensraumtypen des Anhangs I der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) bzw. Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie dient. FFH-Gebiete bilden gemeinsam mit den Europäischen Vogelschutzgebieten das Netzwerk Natura 2000 (https://de.wikipedia.org/wiki/FFH-Gebiet).
Durch einen Klick auf die farbig hinterlegte Fläche öffnet sich ein Pop-up-Fenster mit den Objektinformationen. Links unten befindet sich der Legenden-Button
Als Naturdenkmal nach § 28 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Nach § 74 Nr. 8 NatSchG sind Naturschutzgebiete, Biosphärengebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale in Verzeichnisse einzutragen, die bei der unteren Naturschutzbehörde und bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz geführt werden. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz veröffentlicht ihr Verzeichnis und die Fortschreibung. (Quelle: https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/uis/metadaten/beschreibung.aspx?typ=0&uuid=e825bb7c-a50c-4fe5-844d-5419c33d8115)